Rechtsprechung
   BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6341
BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85 (https://dejure.org/1986,6341)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 2 AZR 243/85 (https://dejure.org/1986,6341)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 243/85 (https://dejure.org/1986,6341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses - Anhörungspflicht und Begründungspflicht bei der Nichtverlängerung eines Arbeitsvertrags eines Bühnenmitglieds - Arbeitsrechtliche Definition des Wortes "Hören" - Aufhebung eines Schiedsspruchs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Gegen den am 29. März 1984 zugestellten Schiedsspruch hat die Klägerin (Schiedsbeklagte) am 11. April 1984 beim Arbeitsgericht Köln gemäß § 110 ArbGG Aufhebungsklage erhoben und vorgetragen: Das Bühnenoberschiedsgericht habe, indem es der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 (2 AZR 233/81) gefolgt sei, die Vorschrift des § 2 Abs. 5 TVM fehlerhaft ausgelegt.

    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Köln vom 10. März 1983 (5 Ca 935/82) und des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Januar 1984 (7 Sa 732/83), dessen Ausführungen es wörtlich übernommen hat, ausgeführt, daß entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 (2 AZR 233/81) mit der Formulierung "zu hören" in § 2 Abs. 5 Unterabs. 1 TVM eine Rechtspflicht zur Angabe von Gründen für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages nicht begründet werde.

    Darunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, gleich welcher Art, also auch die Normen eines Tarifvertrages (BAG 4, 156, 160; BAG 39, 1, 6; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 7 f.; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 1 Rz 362).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1982 (BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag, zu I der Gründe) ausgeführt hat, folgt aus dem revisionsrechtlichen Charakter der Aufhebungsklage, daß der Schiedsspruch ohne Rücksicht auf eine erhobene Rüge insgesamt auf seine Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen ist.

    Lediglich Verfahrensmängel sind auf Rüge hin zu überprüfen (BAG 15, 87, 95 f.; BAG 22, 356; BAG 39, 1, 6).

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1982 (BAG 39, 1 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) die Auffassung vertreten, aus der sachgerechten Auslegung des § 2 Abs. 5 TVM folge, daß der Arbeitgeber, bevor er eine Nichtverlängerungsmitteilung ausspreche, das Bühnenmitglied nicht nur zu hören, sondern diesem auch die hierfür maßgeblichen Gründe mitzuteilen habe.

    Der Senat hat seine Auffassung im Urteil vom 11. März 1982 (aaO) auch mit dem Grundsatz der Systemkonformität begründet und auf den Zusammenhang der Terminologie zwischen der Regelung in § 66 Abs. 1 BetrVG 1952 und der Regelung in § 102 Abs. 1 BetrVG 1972 hingewiesen.

    Soweit sich das Landesarbeitsgericht Köln vom 18. Januar 1984 (7 Sa 732/83) für seine abweichende Ansicht auf das Protokoll über die Verhandlungen zur Neufassung des Mitteilungspflichtabkommens vom 28. Februar/1. März 1977 stützt und die Revision diese Frage ausdrücklich anspricht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Darlegungen im Urteil des Senats vom 11. März 1982 (aaO, unter III 3 d der Entscheidungsgründe) verwiesen.

    Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 (aaO) sei es auch nicht die Aufgabe des Beklagten gewesen, die künstlerischen Gründe für die Nichtverlängerung von der Klägerin im einzelnen zu erfragen.

    Das Bühnenoberschiedsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß grundsätzlich der Bühnenleiter von sich aus die konkreten Gründe für die Nichtverlängerung nennen muß, da das Bühnenmitglied schließlich nicht gleichsam auf Verdacht Argumente gegen seine Nichtverlängerung vortragen kann, die die wahren Gründe der Bühnenleitung möglicherweise gar nicht treffen (Senatsurteil vom 11. März 1982, aaO).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Geschützt wird sowohl die künstlerische Betätigung (Werkbereich), als auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks (Wirkbereich), d.h. das Grundrecht schützt nicht nur den Künstler, sondern auch den Mittler (BVerfGE 30, 173, 188 ff.).

    Andererseits ist aber auch die Kunstfreiheit nicht schrankenlos; Schranken oder Einschränkungen ergeben sich unmittelbar aus der Verfassung selbst (BVerfGE 30, 173, 191 ff.).

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Art. 5 Abs. 3 GG gewährt, wie sich aus dem Wortlaut und dem Sinn ergibt, jedem einzelnen, der in Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre tätig werden will oder ist, ein Grundrecht auf freie Betätigung, soweit es sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat (BVerfGE 15, 256, 263 ff.).
  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Lediglich Verfahrensmängel sind auf Rüge hin zu überprüfen (BAG 15, 87, 95 f.; BAG 22, 356; BAG 39, 1, 6).
  • BAG, 19.03.1970 - GS 1/68

    Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Zumindest mittelbar wird dies auch durch den von der Revision angeführten Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953) bestätigt.
  • BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69

    Aufhebungsverfahren - Vorschriftsmäßige Besetzung des Schiedsgerichts -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Lediglich Verfahrensmängel sind auf Rüge hin zu überprüfen (BAG 15, 87, 95 f.; BAG 22, 356; BAG 39, 1, 6).
  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 83/82

    Reeder - Kapitän - Radiogramm - Kündigungserklärung - Vollmacht

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Wegen der ganz anders gelagerten Sachverhaltskonstellation vermag auch das Urteil des Siebten Senats vom 28. September 1983 - 7 AZR 83/82 - (AP Nr. 1 zu § 62 SeemG), auf das sich das Landesarbeitsgericht Köln (aa0) zur Stützung seiner Ansicht beruft, zur Klärung der hier interessierenden Frage nichts beizutragen.
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
    Darunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, gleich welcher Art, also auch die Normen eines Tarifvertrages (BAG 4, 156, 160; BAG 39, 1, 6; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 7 f.; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 1 Rz 362).
  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Anhörungsgesprächs ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Nichtverlängerungsmitteilung (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris; 29. Mai 1991 - 7 AZR 79/90 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 3; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - AP § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag Nr. 27; 23. Januar 1986 - 2 AZR 243/85 - EzA§ 4 TVG Bühnen Nr. 2; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1) .

    Der Zweck des Anhörungsgesprächs erfordert, dass der Arbeitgeber jedenfalls auf entsprechende Fragen des Arbeitnehmers bereit ist, die für seine Entscheidung ausschlaggebenden Erwägungen so konkret und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar zu nennen, dass der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunktes auf sei eingehen kann ( BAG 29. Mai 1991 -7 AZR 79/90 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 3; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - AP § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag Nr. 27; 23. Januar 1986 -2 AZR 243/85 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 2; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1) .

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 -, in denen er sich mit der oben unter I 1 dargestellten Ansicht des Landesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung eines Bühnenengagementsvertrages -

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 - ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 314/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängersmitteilung eines befristeten Arbeitsvertrages -

    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 -, in denen er sich mit der oben unter I 1 dargestellten Ansicht des Landesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht